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Handelskammer beider Basel lehnt die von den Initianten im Kanton Basel-Landschaft angestrebte Teilrevision im öffentlichen Beschaffungswesen ab.

Die Initianten fordern in ihrem Gesetzestext für den Kanton Basel-Landschaft eine Neuschaffung von zusätzlichen Kontrollorganen und neuen Verfahrensabläufen im öffentlichen Beschaffungsprozess. Die Handelskammer beider Basel hält diese Forderung für unnötig und kostentreibend, da die heutige, gesetzliche Regelung bereits ein wirksames und ausreichendes Kontrollinstrumentarium bietet. Die neu hinzukommenden, unzähligen Pflichten und der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand belasten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, was aus Sicht der Wirtschaft kontraproduktiv ist. Auch scheinen die geplanten, weitgehenden Nachweispflichten der Unternehmen, um überhaupt als Anbieter berücksichtigt zu werden (Beweislastumkehr), mehr als fragwürdig. Derartige Forderungen und Pflichten werden dazu führen, dass viele Unternehmen sich gar nicht an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Baselbiet beteiligen. Dies wiederum wirkt einer gesunden und ausgeglichenen Konkurrenzsituation entgegen und birgt die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung.

Der Fokus des Initiativtextes liegt auf dem Bauhaupt- und dem Baunebengewerbe. Um aber Lohndumping in allen Bereichen zu bekämpfen, wie der Titel der Initiative suggeriert, ist das zu einseitig. Anstelle der versprochenen fairen Wettbewerbsbedingungen wird durch die Teilrevision eine Ungleichbehandlung von Unternehmen und Branchen bewusst in Kauf genommen.

Die geforderte Teilrevision des öffentlichen Beschaffungswesens führt zu kantonalem Protektionismus und bläht den staatlichen Kontrollapparat auf. Die Kosten werden Unternehmen und Steuerzahler tragen müssen. Die Handelskammer beider Basel kann die mit der Gesetzesinitiative einhergehende Beschränkung des freien Marktzuganges nicht gutheissen und fordert, die Wettbewerbsfreiheit über die Kantonsgrenzen hinweg aufrecht zu erhalten.

24.11.2014

 

 

05.11.2014 – Die Schweizer Unternehmen finden, dass die berufliche Vorsorge für die Volkswirtschaft einen positiven Faktor darstellt. Gemäss einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wird das BVG als Vorteil für das Anwerben neuer Mitarbeitender angesehen. Die Umfrage wurde im Sommer 2014 bei etwa hundert Verantwortlichen aus den Finanz- und Personalabteilungen von Unternehmen unterschiedlicher Grösse durchgeführt. Es ist die erste derartige Studie in der Schweiz. Die grosse Mehrheit der Befragten (89%) ist der Ansicht, dass die berufliche Vorsorge zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz beiträgt. Beinahe ebenso viele (80%) finden, dass die Leistungen der Pensionskassen eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Anwerbung neuer Talente geht. Zwar haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie auch auf einige Nachteile hingewiesen: Die Hälfte von ihnen meint, dass die berufliche Vorsorge erhebliche finanzielle und administrative Belastungen mit sich bringe. Doch nur 13% der Verantwortlichen sehen diese Belastungen im internationalen Vergleich als Nachteil für ihr Unternehmen an. Daher besteht grosses Interesse daran, überobligatorische Leistungen zu erbringen. Ganze 54% der Befragten sind der Meinung, dass ihrer Firma Wettbewerbsnachteile entstehen könnten, wenn keine Leistungen angeboten würden, die über die Verpflichtungen laut BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) hinausgehen. Darüber hinaus befürwortet nur eine knappe Mehrheit eine Liberalisierung der überobligatorischen Vorsorge.

Quelle: KMU-Portal 11.11.2014